Hilfe finden: Hausarzt, Psychiater, Sozialpsychiatrischer Dienst, Klinik
Wer im Hilfesystem wofür zuständig ist: von der Hausarztpraxis über den Sozialpsychiatrischen Dienst bis zur Klinik.
Wer zum ersten Mal Hilfe für sich oder einen Angehörigen sucht, steht vor einem verzweigten System: Arztpraxen, Psychotherapie, Beratungsstellen, Dienste, Ambulanzen, Kliniken. Jede Stelle hat eigene Zugangswege und Zuständigkeiten. Diese Seite zeigt die wichtigsten Bausteine und wann welcher passt. Die Angaben beziehen sich auf Deutschland; Details unterscheiden sich je nach Bundesland und Region.
Hausarztpraxis: der niedrigschwellige Einstieg
Für viele Menschen ist die Hausarztpraxis der erste und einfachste Schritt. Hausärztinnen und Hausärzte kennen die Vorgeschichte, können körperliche Ursachen wie Schilddrüsenprobleme, Vitaminmangel oder Nebenwirkungen von Medikamenten ausschließen und leichtere Depressionen auch selbst behandeln. Sie überweisen an Fachpraxen und können bei Bedarf eine Klinikeinweisung ausstellen.
Angehörige dürfen die Praxis über ihre Beobachtungen informieren, auch wenn die Ärztin ihnen wegen der Schweigepflicht ohne Einwilligung nichts über den Patienten sagen darf.
Fachärztliche Behandlung: Psychiatrie
Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, für Nervenheilkunde sowie für Psychosomatische Medizin stellen Diagnosen und behandeln psychische Erkrankungen, bei Bedarf auch mit Medikamenten. Bei Kindern und Jugendlichen sind Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie zuständig. Für gesetzlich Versicherte ist keine Überweisung zwingend, sie kann aber Termine erleichtern. Termine vermitteln auch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unter 116 117.
Psychotherapie
Psychologische und ärztliche Psychotherapeutinnen bieten eine psychotherapeutische Sprechstunde an, in der geklärt wird, welche Hilfe passt. Daraus kann eine Kurz- oder Langzeittherapie werden. Den genauen Ablauf, die Verfahren und die Kostenübernahme erklärt die Seite Psychotherapie.
Sozialpsychiatrischer Dienst
Der Sozialpsychiatrische Dienst ist für viele Familien die wichtigste und zugleich unbekannteste Anlaufstelle. Er ist in der Regel beim Gesundheitsamt der Stadt oder des Landkreises angesiedelt. Die Mitarbeitenden, häufig Sozialarbeiterinnen, Fachkrankenpfleger und Ärzte, beraten Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihre Angehörigen, machen Hausbesuche und vermitteln weitere Hilfen.
Besonders wertvoll ist der Dienst, wenn eine erkrankte Person selbst keine Hilfe sucht. Angehörige, Nachbarn oder Vermieter können sich melden; der Dienst nimmt dann behutsam Kontakt auf. In akuten Gefährdungslagen ist er nach den Landesgesetzen auch an Kriseninterventionen beteiligt. Die Leistungen sind kostenfrei.
Ambulante Hilfen im Alltag
Zwischen Arztpraxis und Klinik gibt es eine Reihe von Hilfen, die Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen im Alltag unterstützen:
- Psychiatrische Institutsambulanzen an Kliniken behandeln Menschen, die wegen der Schwere ihrer Erkrankung ein multiprofessionelles Team brauchen.
- Soziotherapie hilft schwer erkrankten Menschen, ärztlich verordnete Leistungen tatsächlich in Anspruch zu nehmen.
- Psychiatrische häusliche Krankenpflege kommt nach Hause und unterstützt zum Beispiel bei Tagesstruktur und Medikamenten.
- Tagesstätten und Kontaktstellen bieten Begegnung, Beschäftigung und Beratung.
- Ambulant betreutes Wohnen unterstützt Menschen, die mit Hilfe in der eigenen Wohnung leben können.
Welche Angebote es vor Ort gibt, weiß meist der Sozialpsychiatrische Dienst. In vielen Regionen gibt es außerdem einen Gemeindepsychiatrischen Verbund, der die Angebote koordiniert.
Tagesklinik und Klinik
Wenn ambulante Hilfe nicht ausreicht, kommt eine teilstationäre oder stationäre Behandlung infrage. In der Tagesklinik sind Patientinnen tagsüber in der Behandlung und abends zu Hause. In der psychiatrischen Klinik werden sie rund um die Uhr betreut. Psychiatrische Kliniken mit regionalem Versorgungsauftrag nehmen Notfälle zu jeder Tageszeit auf.
Für die geplante Aufnahme braucht es in der Regel eine Einweisung. In einer Krise kann man auch direkt in die Notaufnahme der zuständigen psychiatrischen Klinik gehen. Die meisten Aufenthalte sind freiwillig; Behandlungen gegen den Willen sind nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt, die die Seite Recht und Vorsorge erklärt.
Beratung, Telefon und Selbsthilfe
Neben der medizinischen Versorgung gibt es ein breites Netz an Beratung:
Telefonseelsorge: rund um die Uhr unter 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222, anonym und kostenfrei.
Info-Telefon Depression: 0800 33 44 533, Information für Betroffene und Angehörige.
SeeleFon des Bundesverbands der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BApK): 0228 71 00 24 24, Beratung von Angehörigen durch Angehörige.
Suchtberatungsstellen, Familien- und Lebensberatungsstellen der Kommunen und Wohlfahrtsverbände beraten zu Sucht, Erziehung und Partnerschaft.
Selbsthilfe- und Angehörigengruppen bieten Austausch mit Menschen in ähnlicher Lage; mehr dazu unter Selbsthilfe.
Welche Stelle wann?
| Situation | Passende erste Anlaufstelle |
|---|---|
| Veränderungen seit einigen Wochen, Person ist gesprächsbereit | Hausarztpraxis oder psychiatrische Praxis |
| Wunsch nach Gesprächstherapie | Psychotherapeutische Sprechstunde, Termin über 116 117 |
| Person lehnt jede Hilfe ab, Familie ist ratlos | Sozialpsychiatrischer Dienst |
| Abends oder am Wochenende, nicht lebensbedrohlich | Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117, psychiatrische Notaufnahme |
| Suizidgefahr, Selbst- oder Fremdgefährdung | Notruf 112 |
| Angehörige brauchen selbst Entlastung | Angehörigengruppe, SeeleFon, Beratungsstelle |
Wer unsicher ist, kann nicht viel falsch machen, wenn er irgendwo anfängt. Gute Fachleute verweisen weiter, wenn sie selbst nicht zuständig sind.
Mehr zu Hilfe finden
- Sozialpsychiatrischer Dienst
Kostenfreie Beratung, Hausbesuche und Krisenhilfe: was der Dienst leistet, was nicht und wie Angehörige ihn erreichen.
- Psychotherapie
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Wie ein Klinikaufenthalt abläuft, was Sie mitbringen, wann Sie Auskunft bekommen und wie die Zeit nach der Entlassung gelingt.
- Psychiater, Psychologe, Psychotherapeut
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Fragen und Antworten
- Was ist der Unterschied zwischen Psychiater und Psychotherapeut?
- Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie haben Medizin studiert, können Medikamente verordnen, krankschreiben und in die Klinik einweisen. Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben Psychologie studiert und eine Approbation; sie behandeln mit Psychotherapie, verordnen aber in der Regel keine Medikamente. Beide arbeiten oft zusammen.
- Kostet der Sozialpsychiatrische Dienst etwas?
- Nein. Der Sozialpsychiatrische Dienst ist ein Angebot der Kommune, meist beim Gesundheitsamt angesiedelt, und für Betroffene und Angehörige kostenfrei. Die Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht.
- Wohin am Wochenende, wenn es nicht lebensbedrohlich ist?
- Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist unter 116 117 erreichbar. Außerdem haben psychiatrische Kliniken mit regionalem Versorgungsauftrag eine Notaufnahme, die rund um die Uhr ansprechbar ist. Bei Lebensgefahr wählen Sie 112.
Quellen und Grundlagen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Bereitschaftsdienst 116 117 und Terminservicestellen
- Landesgesetze über Hilfen bei psychischen Krankheiten (PsychKG bzw. PsychKHG) zu den Aufgaben der Sozialpsychiatrischen Dienste
- Sozialgesetzbuch V: Soziotherapie (§ 37a), psychiatrische häusliche Krankenpflege, Psychiatrische Institutsambulanzen (§ 118)
- DGPPN: S3-Leitlinie Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen
Diese Seite ersetzt keine ärztliche, psychotherapeutische oder rechtliche Beratung. Sie erklärt allgemeine Zusammenhänge; wie es im Einzelfall weitergeht, klären Betroffene und Angehörige mit den behandelnden Fachleuten. Hinweise auf Fehler nehmen wir über die Kontaktseite gerne entgegen.
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Zuletzt überarbeitet am 27. Oktober 2026 von der Redaktion Lichtblick.