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Psychiater, Psychologe, Psychotherapeut: Wer macht was?

Drei ähnliche Berufsbezeichnungen, drei verschiedene Aufgaben: wer Medikamente verschreibt, wer Psychotherapie macht und wer wann hilft.

Der Psychiater ist Arzt und darf Medikamente verschreiben. Der Psychologe hat Psychologie studiert, ist aber ohne Zusatzqualifikation nicht für die Behandlung psychischer Erkrankungen zugelassen. Die Psychotherapeutin hat eine staatliche Approbation und behandelt mit psychotherapeutischen Methoden; sie kann ärztlich oder psychologisch ausgebildet sein.

Die Begriffe klingen ähnlich, und im Alltag werden sie oft durcheinandergeworfen. Für Betroffene und Angehörige ist der Unterschied aber praktisch wichtig: Er entscheidet darüber, wer eine Diagnose stellen darf, wer Medikamente verschreibt, wer krankschreibt und wessen Leistungen die Krankenkasse bezahlt.

Die Berufe im Vergleich

Beruf Ausbildung Medikamente verschreiben Psychotherapie auf Kassenkosten Typische Aufgabe
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Medizinstudium und mehrjährige Facharztweiterbildung ja ja, mit Kassenzulassung Diagnose, medikamentöse Behandlung, Krisen, Klinik
Psychologischer Psychotherapeut Psychologie- oder Psychotherapiestudium, Approbation, Aus- oder Weiterbildung in einem Verfahren nein ja, mit Kassenzulassung Sprechstunde, Psychotherapie
Ärztlicher Psychotherapeut Medizinstudium, Facharzt und psychotherapeutische Weiterbildung ja ja, mit Kassenzulassung Psychotherapie, teils auch Medikamente
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Studium, Approbation, Spezialisierung auf junge Menschen nein ja, mit Kassenzulassung Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und ihre Familien
Psychologe Psychologiestudium nein nein Beratung, Diagnostik, Forschung, Personalwesen und anderes
Heilpraktiker für Psychotherapie behördliche Überprüfung, keine Approbation nein nein private Beratung und Begleitung

Psychiater: die ärztliche Seite

Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie haben Medizin studiert und anschließend eine mehrjährige Weiterbildung absolviert, unter anderem in der Klinik. Sie können körperliche Ursachen abklären, Diagnosen stellen, Medikamente verordnen, krankschreiben und eine Klinikeinweisung veranlassen. In vielen psychiatrischen Praxen bleibt wenig Zeit für lange Gespräche; die Behandlung besteht dann aus regelmäßigen kürzeren Terminen.

Verwandte Facharztrichtungen sind die Nervenheilkunde, die Neurologie und Psychiatrie verbindet, die Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, die sich besonders mit dem Zusammenspiel von Körper und Seele befasst, und die Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Der richtige Ansprechpartner, wenn Medikamente infrage kommen, schwere Erkrankungen wie Psychosen oder bipolare Störungen vorliegen, eine Krankschreibung nötig ist oder unklar ist, ob eine Klinikbehandlung sinnvoll wäre.

Psychologe: Studium, aber keine Behandlungserlaubnis

Wer Psychologie studiert hat, kennt sich mit Denken, Fühlen und Verhalten aus und hat Methoden der psychologischen Diagnostik gelernt. Psychologinnen arbeiten in Beratungsstellen, in Kliniken, in Schulen, in der Forschung oder in Unternehmen. Eine Psychotherapie bei einer psychischen Erkrankung dürfen sie aber nur anbieten, wenn sie zusätzlich die Approbation als Psychotherapeutin haben.

In Beratungsstellen, etwa für Familien, Sucht oder Lebenskrisen, sind Psychologen oft die ersten Gesprächspartner. Diese Beratung ist keine Psychotherapie, kann aber sehr hilfreich sein und ist meist kostenfrei.

Psychotherapeut: eine geschützte Berufsbezeichnung

Die Bezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ ist gesetzlich geschützt. Sie darf nur führen, wer eine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz oder als Ärztin eine entsprechende Qualifikation hat. Das schützt Patienten vor unqualifizierten Angeboten.

Der Weg in den Beruf wurde 2020 reformiert. Früher studierten angehende Psychotherapeuten Psychologie und machten danach eine mehrjährige Ausbildung. Heute gibt es ein eigenes Studium der Psychotherapie, nach dem die Approbation erteilt wird; anschließend folgt eine Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin, die für die Kassenzulassung nötig ist. Beide Wege bestehen für eine Übergangszeit nebeneinander.

Psychotherapeutinnen bieten die psychotherapeutische Sprechstunde an und behandeln in einem der anerkannten Verfahren. Sie verschreiben keine Medikamente, dürfen aber unter anderem eine Krankenhausbehandlung und Soziotherapie verordnen. Wie Sie zu einem Platz kommen, erklärt der Artikel Psychotherapie beantragen; einen Überblick über die Verfahren gibt die Seite Psychotherapie.

Der richtige Ansprechpartner, wenn Sie an Ihren Gedanken, Gefühlen und Verhaltensweisen arbeiten möchten, etwa bei Depression, Angststörungen, Zwängen, Traumafolgen oder Essstörungen.

Psychiater und Psychotherapeut zusammen

Bei vielen Erkrankungen ist die Kombination sinnvoll: Die psychiatrische Praxis kümmert sich um Diagnose und Medikamente, die Psychotherapie um die Arbeit an Mustern und Bewältigung. Bei mittelgradigen und schweren Depressionen oder bei Psychosen empfehlen die Leitlinien häufig beides. Mit einer Schweigepflichtentbindung können sich die Behandler absprechen.

Was beim ersten Termin passiert

Wer weiß, was ihn erwartet, geht entspannter in den ersten Termin. Der Ablauf unterscheidet sich je nach Beruf deutlich.

Psychiatrische Praxis Psychotherapeutische Sprechstunde
Dauer sehr unterschiedlich, je nach Praxis in Einheiten von 25 oder 50 Minuten, teils über mehrere Termine verteilt
Inhalt Beschwerden, Vorgeschichte, frühere Behandlungen, aktuelle Medikamente, gegebenenfalls körperliche Untersuchung oder Laborwerte Beschwerden, Lebenssituation, Belastungen, Ziele, Klärung, ob Psychotherapie passt
Ergebnis Verdachtsdiagnose, Vorschlag zur Behandlung, eventuell Medikament, Krankschreibung oder Überweisung schriftliche Empfehlung, etwa Psychotherapie, Akutbehandlung, Beratung oder fachärztliche Abklärung
Mitbringen Gesundheitskarte, Medikamentenliste, Arztbriefe Gesundheitskarte, gegebenenfalls frühere Berichte

Hilfreich ist in beiden Fällen ein Zettel mit den wichtigsten Beschwerden, seit wann sie bestehen und was Sie sich vom Termin erhoffen. In der Aufregung geht sonst leicht etwas verloren. Angehörige können mitkommen, wenn die betroffene Person das möchte. Oft ist es sinnvoll, dass sie einen Teil des Gesprächs allein führt und Angehörige anschließend dazukommen, um ihre Beobachtungen zu ergänzen.

Fühlen Sie sich nach dem ersten Termin nicht gut aufgehoben, dürfen Sie eine andere Praxis aufsuchen. Die freie Arztwahl gilt auch in der Psychiatrie und Psychotherapie.

Weitere Berufe im Hilfesystem

Rund um die Behandlung arbeiten weitere Fachleute, die Angehörige kennen sollten:

  • Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen im Sozialpsychiatrischen Dienst, in Beratungsstellen und Kliniken helfen bei Anträgen, Wohnen, Arbeit und Geld.
  • Psychiatrische Pflegefachkräfte begleiten in der Klinik und als ambulante psychiatrische Pflege zu Hause.
  • Ergotherapeutinnen trainieren Alltagsfähigkeiten, Konzentration und Tagesstruktur.
  • Genesungsbegleiter sind Menschen mit eigener Krankheitserfahrung, die nach einer Qualifizierung andere unterstützen.
  • Coaches und Berater ohne Approbation können bei Lebensfragen begleiten, sind aber nicht für die Behandlung psychischer Erkrankungen qualifiziert.

Wer ist wann der richtige Ansprechpartner?

Situation Erste Anlaufstelle
Erste Anzeichen, Unsicherheit, was los ist Hausarztpraxis oder psychotherapeutische Sprechstunde
Verdacht auf Psychose, Manie oder schwere Depression Psychiatrische Praxis oder Institutsambulanz
Wunsch nach Gesprächstherapie Psychotherapeutische Sprechstunde
Kind oder Jugendlicher betroffen Kinder- und Jugendärztin, Kinder- und Jugendpsychiatrie oder -psychotherapie
Angehörige brauchen Rat Sozialpsychiatrischer Dienst, Beratungsstellen, Angehörigengruppen
Akute Gefahr, Suizidgedanken Notruf 112, psychiatrische Klinik, siehe Psychische Krise

Einen Überblick über alle Anlaufstellen gibt die Seite Hilfe finden.

Kosten und Zugang

Für gesetzlich Versicherte gilt: Behandlungen in psychiatrischen Praxen und bei Psychotherapeutinnen mit Kassenzulassung bezahlt die Krankenkasse. Für die psychiatrische Praxis und die psychotherapeutische Sprechstunde brauchen Sie keine Überweisung, die Gesundheitskarte genügt. Leistungen von Psychologen ohne Approbation, Heilpraktikern für Psychotherapie und Coaches bezahlen Sie in der Regel selbst. Private Krankenversicherungen und Beihilfe regeln die Erstattung in ihren Tarifbedingungen; manche erstatten auch Leistungen von Heilpraktikern, viele nicht.

Kostenfrei sind außerdem die meisten Beratungsstellen und der Sozialpsychiatrische Dienst. Sie sind oft schneller erreichbar als eine Praxis und können helfen, den richtigen nächsten Schritt zu finden.

Häufige Missverständnisse

  • „Zum Psychiater gehen nur Menschen mit schweren Erkrankungen.“ Nein. Auch bei Depressionen, Ängsten oder Schlafstörungen kann eine psychiatrische Abklärung sinnvoll sein, besonders wenn Medikamente infrage kommen.
  • „Beim Psychiater bekomme ich automatisch Tabletten.“ Nein. Ob Medikamente sinnvoll sind, wird gemeinsam entschieden. Sie können eine Verordnung ablehnen.
  • „Eine Psychologin ist dasselbe wie eine Psychotherapeutin.“ Nicht unbedingt. Nur mit Approbation darf sie Psychotherapie bei psychischen Erkrankungen anbieten und mit der Kasse abrechnen.
  • „Wer zur Psychotherapie geht, ist verrückt.“ Psychotherapie ist eine anerkannte Behandlung für sehr häufige Erkrankungen. Rund jeder vierte Erwachsene ist im Laufe eines Jahres von einer psychischen Erkrankung betroffen.

So prüfen Sie eine Qualifikation

Wenn Sie unsicher sind, ob jemand qualifiziert ist, helfen ein paar Fragen: Ist die Person approbiert? Hat sie eine Kassenzulassung? Bei welcher Kammer ist sie Mitglied? Approbierte Psychotherapeuten sind Mitglied einer Landespsychotherapeutenkammer, Ärztinnen einer Landesärztekammer. Die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigungen zeigt Praxen mit Kassenzulassung und deren Fachgebiet. Seriöse Anbieter beantworten solche Fragen offen.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Darf ein Psychologe Medikamente verschreiben?
Nein. Medikamente verschreiben nur Ärztinnen und Ärzte, bei psychischen Erkrankungen meist Fachärzte für Psychiatrie oder die Hausarztpraxis. Psychologische Psychotherapeuten verschreiben ebenfalls keine Medikamente.
Ist ein Heilpraktiker für Psychotherapie ein Psychotherapeut?
Nein. Heilpraktiker für Psychotherapie haben eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, aber keine Approbation. Sie dürfen sich nicht Psychotherapeut nennen, und die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen ihre Leistungen nicht.
Wer schreibt mich bei einer psychischen Erkrankung krank?
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen stellen bisher Ärztinnen und Ärzte aus, also etwa die Hausarztpraxis oder die psychiatrische Praxis. Ob auch Psychologische Psychotherapeuten künftig krankschreiben dürfen, wird politisch diskutiert.
Brauche ich für den Psychiater eine Überweisung?
Gesetzlich Versicherte können eine psychiatrische Praxis direkt aufsuchen. Eine Überweisung ist nicht zwingend, kann aber die Terminvergabe erleichtern, etwa über die Terminservicestelle unter 116 117.

Quellen und Grundlagen

  • Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in der Fassung ab 1. September 2020
  • Bundesärztekammer: (Muster-)Weiterbildungsordnung, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Bundespsychotherapeutenkammer: Informationen zu Berufsbezeichnung und Approbation
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung: Arztsuche und Terminservicestellen

Diese Seite ersetzt keine ärztliche, psychotherapeutische oder rechtliche Beratung. Sie erklärt allgemeine Zusammenhänge; wie es im Einzelfall weitergeht, klären Betroffene und Angehörige mit den behandelnden Fachleuten. Hinweise auf Fehler nehmen wir über die Kontaktseite gerne entgegen.

Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026 von der Redaktion Lichtblick.